Rechtskram
Rechtskram
Gehört es zur Sorgfaltspflicht eines Webdesigners, sich darüber zu informieren, für welche angebotenen Tätigkeiten eines Handwerkers auch ein Meisterbrief vorhanden sein muss und ob dieser Meisterbrief, falls im Ausland erworben, auch in Deutschland anerkannt wird und welche Hürden dabei zu überwinden sind?
Muss ich schon wieder zu einem Anwalt laufen?
Ich denke momentan schwer darüber nach, den ganzen Internetkram an den Nagel zu hängen
Muss ich schon wieder zu einem Anwalt laufen?
Ich denke momentan schwer darüber nach, den ganzen Internetkram an den Nagel zu hängen
- Tommy Herrmann
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Re: Rechtskram
Moin,
Du keine Ahnung, wenn es brennt musst Du wohl wirklich einen Anwalt befragen
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es die Aufgabe eines Webdesigners ist, zu überprüfen, ob ein Meisterbetrieb tatsächlich einen Meister hat oder nicht. Sollte der vermeintliche Meister diesen Nachweis nicht erbringen, wäre er kein Meister, sondern ein Betrüger.
Habe das mal bei der KI "ChatGPT" nachgefragt:
"Muss ein freiberuflicher Webdesigner insofern seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und prüfen, ob sein Auftraggeber tatsächlich als Meisterbetrieb einen Meisterbrief vorweisen kann."
Du keine Ahnung, wenn es brennt musst Du wohl wirklich einen Anwalt befragen

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es die Aufgabe eines Webdesigners ist, zu überprüfen, ob ein Meisterbetrieb tatsächlich einen Meister hat oder nicht. Sollte der vermeintliche Meister diesen Nachweis nicht erbringen, wäre er kein Meister, sondern ein Betrüger.
Habe das mal bei der KI "ChatGPT" nachgefragt:
"Muss ein freiberuflicher Webdesigner insofern seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und prüfen, ob sein Auftraggeber tatsächlich als Meisterbetrieb einen Meisterbrief vorweisen kann."
KI ChatGPT hat geschrieben:
Ein freiberuflicher Webdesigner ist grundsätzlich **nicht verpflichtet**, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zu überprüfen, ob ein Auftraggeber – etwa ein Handwerksbetrieb – tatsächlich einen **Meisterbrief** besitzt oder als **Meisterbetrieb** firmieren darf. Diese Pflicht liegt **nicht im Verantwortungsbereich des Webdesigners**, sondern beim Auftraggeber selbst, insbesondere wenn es um **rechtlich geschützte Berufsbezeichnungen** oder **gewerberechtliche Zulassungen** geht.
Dennoch sind folgende Punkte zu beachten:
1. **Mitwirkung an irreführender Werbung**
Wenn der Webdesigner beispielsweise eine Website erstellt, auf der fälschlich behauptet wird, dass der Betrieb ein „Meisterbetrieb“ sei (obwohl kein Meisterbrief vorhanden ist), kann er **unter Umständen haftbar gemacht werden**, **wenn er dies wusste oder hätte wissen müssen**.
2. **Grobe Fahrlässigkeit vermeiden**
Wenn sich z. B. im Gespräch herausstellt, dass der Auftraggeber keinen Meisterbrief hat, aber trotzdem als „Meisterbetrieb“ auftreten will, **müsste der Webdesigner dies ablehnen oder zumindest deutlich dokumentieren**, dass er auf die Problematik hingewiesen hat. Tut er das nicht, könnte ihm **Beihilfe zur wettbewerbswidrigen Werbung** vorgeworfen werden.
3. **Beratungspflicht?**
Ein Webdesigner hat **in der Regel keine Rechtsberatungsverpflichtung**. Er muss also **nicht proaktiv prüfen oder beraten**, ob bestimmte Berufsbezeichnungen rechtlich zulässig sind. Dennoch ist es in der Praxis sinnvoll, den Auftraggeber auf mögliche rechtliche Risiken hinzuweisen, **wenn diese offensichtlich sind**.
---
Fazit:
Ein freiberuflicher Webdesigner **muss nicht überprüfen**, ob sein Kunde tatsächlich einen Meisterbrief besitzt. **Er sollte aber aufmerksam und vorsichtig sein**, um sich **nicht an falschen oder irreführenden Angaben** zu beteiligen. Im Zweifel empfiehlt sich ein Hinweis an den Kunden und ggf. die Absicherung durch eine vertragliche Klausel.
Möchtest du ein konkretes Beispiel für eine solche Haftungsklausel im Vertrag?
Re: Rechtskram
So ungefähr habe auch das auch herausgefunden.
Aber danke, dass Du auch mal geschaut hast.
Aber danke, dass Du auch mal geschaut hast.
- Tommy Herrmann
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Re: Rechtskram
was sind das nur teilweise für Leute mit denen Du da zu tun hast. Das sind doch schon kriminelle Methoden. Ich hatte zwar auch mit Halsabschneidern zu tun, jedoch nie mit so etwas - ist ja schrecklich 
Lass Dich bloß nicht von solchen Menschen klein kriegen. Versuche sie zu meiden, mit anderen Worten - wenn man schon ein komisches Gefühl von Beginn an hat, lieber mal einen Auftrag ablehnen.

Lass Dich bloß nicht von solchen Menschen klein kriegen. Versuche sie zu meiden, mit anderen Worten - wenn man schon ein komisches Gefühl von Beginn an hat, lieber mal einen Auftrag ablehnen.
Re: Rechtskram
Wenn ich mich auf was verlassen kann: ich habe eine katastrophale Menschenkenntniss
- Tommy Herrmann
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Re: Rechtskram
Tja - das hat man oder nicht.
Auch wenn heute die KI fast alles abnehmen kann, da bin ich noch sehr altmodisch und habe mich immer (auch) auf mein Bauchgefühl verlassen. Das hat auch mit Menschenkenntnis zu tun aber nicht nur.
Aus einer gewissen Lebenserfahrung heraus bildet sich eigentlich ein ganz gutes Gefühl dafür, ob da alles gut zu sein scheint oder ober man im Hinterkopf irgendwelche Bedenken hat. Wenn man die hat, muss man nochmals genauer hinsehen. Ich bin oft - auch von sehr großen Geschäften - in meinem Leben zurückgetreten, nur aus einem Bauchgefühl heraus.
Auch wenn heute die KI fast alles abnehmen kann, da bin ich noch sehr altmodisch und habe mich immer (auch) auf mein Bauchgefühl verlassen. Das hat auch mit Menschenkenntnis zu tun aber nicht nur.
Aus einer gewissen Lebenserfahrung heraus bildet sich eigentlich ein ganz gutes Gefühl dafür, ob da alles gut zu sein scheint oder ober man im Hinterkopf irgendwelche Bedenken hat. Wenn man die hat, muss man nochmals genauer hinsehen. Ich bin oft - auch von sehr großen Geschäften - in meinem Leben zurückgetreten, nur aus einem Bauchgefühl heraus.
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